Förderung und Bonusmöglichkeiten
für Wärmepumpen gemäß BEG

Grundförderung und maximaler Fördersatz

    • Grundförderung (30%): Der Wechsel zu einer umweltfreundlichen Heizung, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt, ermöglicht Ihnen eine Grundförderung von 30%.
    • Maximaler Fördersatz (bis zu 70%): Durch die Kombination von Grundförderung und verschiedenen Bonusförderungen können Sie einen maximalen Fördersatz von bis zu 70% erreichen.

Übersicht der Bonusförderungen

  • Klimageschwindigkeits-Bonus (20%): Ersetzen Sie Ihre funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine umweltfreundliche Heizung und sichern Sie sich einen Bonus von 20%. Dieser Bonus unterstützt nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Energien, sondern beschleunigt auch den Übergang zu nachhaltigen Heizlösungen.
  • Einkommens-Bonus (30%): Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus von 30% beantragen.
  • Effizienz-Bonus (5%): Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, erhalten einen Effizienz-Bonus von 5%.

Die Förderung ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln, ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Stand: 01.02.2024

24 / 7 Notruf: 0151 22672078